Abfallentsorgung ist wichtig…
Damit die Umwelt nicht gefährdet wird!
Natürlich gibt es auch Flüssigabfälle, welche wir nicht der Aufarbeitung zuführen können.
Flüssige Abfälle für die Aufarbeitung zur thermischen Verwertung
Grenzwerte:
- max. 20 mg/kg PCB (DIN EN 12766-1,2)
- max. 0,2 % Gesamthalogene in der organischen Phase (Ölphase) gemäß Anlage 2 der AltölV
- max. 10 % Wassergehalt
- max. 2 % Sedimente
- Flammpunkt < 55 ° C
AVV-Schlüssel | Bezeichnung |
---|---|
13 07 02 | Benzin |
13 07 03 | andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) |
14 06 03 | andere Lösemittel und Lösemittelgemische |